Rechtsberatung ist Vertrauenssache.
Der Anwalt des Vertrauens will daher mit Bedacht gewählt sein.
Sie müssen Ihrem Anwalt vertrauen können, denn häufig geht es um sehr persönliche Dinge. Auch müssen Sie Zutrauen in Ihren Anwalt haben, dass er versiert und erfahren genug ist, Ihr gutes Recht auch durchzusetzen.
Das geht am besten, wenn man sich - nach einer gewissen Prüfphase - für eine feste Beziehung zu "seinem Anwalt" entscheidet, ihn also zu seinem
" HAUSANWALT "
macht, bei dem man bereits als Mandant bekannt ist und mit jedem Mandat besser bekannt wird. Und wenn Ihnen in Zukunft jemand mit "der Rechtsabteilung" droht, bleiben Sie gelassen und kontern Sie einfach mit Ihrem Arbeitsrechsanwalt, der nur darauf wartet, einen neuen Fall für Sie zu lösen.
Wer regelmäßig Beratungs- und Vertretungsbedarf im Arbeitsrecht hat, sollte darüber hinaus die Zusammenarbeit mit dem vertrauten Anwalt ausbauen. Dieser kann z.B. folgendes leisten:
Vertrags-Optimierung
bei Ihren Arbeitsverträgen sowie arbeitsrechtlichen Schreiben generell durch das Prüfen, Begleiten und Erstellen einschließlich der Beseitigung von Schwachstellen.
Verhandlungs-Optimierung
Bei kniffligen Sachen haben Sie den Arbeitsrechtler dabei. Allein dieser Umstand hat schon manchen Gesprächspartner gezähmt, ganz abgesehen von der Verhandlungsunterstützung, die ein Anwalt als Profi in solchen Dingen aufgrund seiner tagtäglichen Übung leisten kann.
Zu den Kosten mache ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Kosten
Jede Arbeit hat ihren Preis. Die Tätigkeit der Rechtsanwälte wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergütet. Ausgangspunkt ist dabei in der Regel der Gegenstandswert, auf den sich die Tätigkeit bezieht. Da eine Abrechnung nach dem RVG nicht immer passt, gibt es Fälle, in denen ich eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis vorschlagen muss.
Eine Abrechnung auf Stundenbasis - gegebenenfalls in Verbindung mit einer Pauschale - empfiehlt sich außerdem bei ständiger laufender Beratung, also insbesondere in den Fällen, in denen ich als Rechtsabteilung eines Unternehmens tätig werden.
Für eine anwaltliche Erstberatung entstehen in der Regel Kosten zwischen 80 Euro und 150 Euro (zzgl. USt). Höchstens entstehen für eine Erstberatung Kosten von 190 Euro zzgl. USt.